2G+ und FFP2
2G plus Der Zugang zu Sportstätten als auch die praktische Sportausübung ist nur mit 2G plus erlaubt. Das heißt, alle Sportler/-innen benötigen neben dem Impf/- Genesungsnachweis einen negativen Testnachweis. Gültige Test sind PCR-Test (höchstens 48h alt) Antigentest (höchstens 24h alt) oder ein…