2G+ und FFP2

2G plus

Der Zugang zu Sportstätten als auch die praktische Sportausübung ist nur mit 2G plus erlaubt. Das heißt, alle Sportler/-innen benötigen neben dem Impf/- Genesungsnachweis einen negativen Testnachweis. Gültige Test sind

  1. PCR-Test (höchstens 48h alt)
  2. Antigentest (höchstens 24h alt)
  3. oder ein unter Aufsicht durchgeführter, dokumentierter Selbsttest (höchstens 24 h alt).

Ausgenommen von 2G plus sind weiterhin die minderjährigen Schüler/-innen, sowie noch nicht eingeschulte Kinder und Kinder bis zum sechsten Geburtstag.

Maskenpflicht

Laut BLSV gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen eine vollumfängliche Maskenpflicht (FFP2) außer bei der Sportausübung.