Die gute Nachricht ist, dass auch weiterhin, bis zu einer Inzidenz von 100, reguläres Training im Budokan möglich ist. Ab jetzt gilt allerdings die “3G-Regel” für alle Veranstaltungen im Budokan.
Ein Betreten des Dojo ist nur noch Getestet, Geimpft und Genesen möglich. Ein Nachweis muss auf Nachfrage vorgezeigt werden können. Beim Hinterlegen der Kontaktdaten muss der „3G“-Status ebenfalls vermerkt werden.
In Ausnahmefällen kann vor Ort gegen Unkostenbeitrag ein Test erworben und durchgeführt werden. Dafür einfach am Fenster anklopfen und die Übungsleiter ansprechen.
Für Kinder gilt während der Schulzeit keine Nachweispflicht. Bis zum Beginn des Schulunterrichts müssen allerdings auch alle Kinder ab 6 Jahren einen 3G Nachweis erbringen. Wir danken an dieser Stelle schon für euer Verständnis und wünschen ein gesundes Training!