2G plus
Der Zugang zu Sportstätten als auch die praktische Sportausübung ist nur mit 2G plus erlaubt. Das heißt, alle Sportler/-innen benötigen neben dem Impf/- Genesungsnachweis einen negativen Testnachweis. Gültige Test sind
- PCR-Test (höchstens 48h alt)
- Antigentest (höchstens 24h alt)
- oder ein unter Aufsicht durchgeführter, dokumentierter Selbsttest (höchstens 24 h alt).
Ausgenommen von 2G plus sind weiterhin die minderjährigen Schüler/-innen, sowie noch nicht eingeschulte Kinder und Kinder bis zum sechsten Geburtstag.
Maskenpflicht
Laut BLSV gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen eine vollumfängliche Maskenpflicht (FFP2) außer bei der Sportausübung.